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Interview mit Dr. Karsten Lummer und Dr. René Söllner zum Registerzensusgesetz

Im StatistikBrief Ausgabe 1/2024 finden Sie in der Rubrik "Zukunft der amtlichen Statistik" ein Interview mit Dr. Karsten Lummer und Dr. René Söllner zum Registerzensusgesetz.

Zum StatistikBrief Ausgabe 1/2024 vom 28. März 2024

Der Registerzensus: Ziele, Anforderungen und Umsetzungsansätze

Die Anforderungen an den Bevölkerungs- und Wohnungs­zensus sowie die Bevölkerungs­statistik unterliegen derzeit einem starken Wandel. Nutzerinnen und Nutzer benötigen die Ergebnisse zunehmend häufiger, aktueller sowie in tiefer geografischer Gliederung. Diese Anforderungen können das aktuelle Zensus­modell und die darauf aufbauende Bevölkerungs­fortschreibung absehbar nicht mehr erfüllen. Bis 2031 soll daher schrittweise auf ein modernes, rein registerbasiertes Verfahren, den Registerzensus, umgestellt werden. Der vorliegende Beitrag beschreibt dessen Zielsetzung und Hintergründe, stellt die thematischen Module des neuen Systems und die Anforderungen an ein künftiges Zensusmodell vor. Zudem skizziert er ausgewählte methodische Aspekte und stellt den aktuellen Umsetzungs­stand des künftigen Registerzensus dar.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 4/2022

Autoren: René Söllner, Thomas Körner

Das Bildungsmodul des Registerzensus

Mit dem Umstieg auf einen Registerzensus sollen Angaben zu Bildungs­stand und Bildungs­beteiligung der Gesamt­bevölkerung künftig rein aus Verwaltungs- und Statistik­daten ermittelt werden. Derzeit existiert in Deutschland keine Datenbasis, die flächendeckend Bildungs­informationen zur Gesamt­bevölkerung umfasst. Das Bildungs­modul des Registerzensus hat die Aufgabe, geeignete Datenquellen zu identifizieren und geeignete Methoden zu erarbeiten, um auf Grundlage der verfügbaren Daten den Bildungsstand und die Bildungs­beteiligung der in Deutschland wohnhaften Personen ab 15 Jahren präzise zu ermitteln. Der Beitrag bietet einen Einblick in die ersten konzeptionellen Überlegungen des Bildungs­moduls im Register­zensus sowie die Heraus­forderungen, die sich beim Aufbau stellen.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 4/2022

Autoren: Eva Grimm, Olga Herzog, Sarah Rheiner

Das Zielbild des Arbeitsmarktmoduls im Registerzensus

Der Umstieg auf einen Registerzensus bedeutet, auch die Angaben zur Arbeitsmarkt­beteiligung der Gesamt­bevölkerung künftig rein registerbasiert zu ermitteln. In Deutschland gibt es derzeit keine Datenquelle, welche alle arbeitsmarktrelevanten Personengruppen abdeckt. Daher werden zur Ermittlung des Erwerbsstatus sowie der weiteren Arbeitsmarkt­merkmale verschiedene Datenbestände benötigt, um möglichst alle Personengruppen und deren Arbeitsmarkt­beteiligung zu erfassen.

Das Arbeitsmarkt­modul steht dabei vor einer Reihe methodischer Herausforderungen: Unter anderem ist es notwendig, Daten aus verschiedenen Quellen auf Einzel­personenebene zusammenzuführen sowie allgemein gültige und plausible Regeln zur Festlegung der jeweiligen Haupttätigkeit zu entwickeln.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 1/2024

Autoren: Ricarda Buff, Angelika Ganserer, Kathrin Ramsauer

Überlegungen zu einem Gebäude- und Wohnungsregister: Aufbau, Pflege und Nutzung

Derzeit gibt es in Deutschland kein einheitliches und flächen­deckendes Register mit Informationen zu allen Gebäuden und Wohnungen. Diese Lücke soll durch den Aufbau eines Gebäude- und Wohnungs­registers (GWR) geschlossen werden. Das GWR kann als Verwaltungs­register Bund, Länder und Kommunen bei Planungs- und Vollzugs­aufgaben (etwa bei der Wohnungs­politik, der Stadt­entwicklung oder beim Klima­schutz) unterstützen. Zudem ist das GWR eine wichtige Daten­grundlage für den Register­zensus, um künftig Zensus­ergebnisse zu Gebäuden, Wohnungen und Haushalten in einem rein register­basierten Verfahren häufiger, aktueller sowie georeferen­ziert zu ermitteln. Der Aufsatz stellt die aktuellen konzeptionellen Über­legungen zu Aufbau und Pflege des GWR vor und diskutiert insbesondere die Nutzung bestehender Verwaltungs­daten im Immobilien­bereich (aus Bau-, Finanz- und Vermessungs­verwaltung).

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 4/2022

Autoren: Anja Krause, Markus Zimmermann, Ingmar Herda

Weiterentwicklung des Anschriftenregisters für die amtliche Statistik

Zur Vorbereitung und Erstellung von Bundes­statistiken führt das Statistische Bundesamt ein ursprünglich mit Daten des Zensus 2011 aufgebautes Anschriften­register. Für einen Register­zensus, weitgehend ohne ergänzende Befragungen, soll das Anschriften­register zur breiteren Nutzung durch die amtliche Statistik weiter­entwickelt werden. Die Daten der rund 22 Millionen Anschriften in Deutschland einschließlich Geo­koordinaten und Wohn­raum­kennzeichen stehen nach der Weiter­entwicklung aktualisiert zur Verfügung. Zudem werden sie künftig regelmäßig durch Lieferungen von Verwaltungs- und Vermessungs­daten ergänzt, gepflegt und historisiert. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Mehrwert und den Aufbau des Anschriften­registers. Er erläutert die methodischen Heraus­forderungen und stellt die künftigen Nutzungs­möglichkeiten für den Register­zensus und die amtliche Statistik dar.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 3/2023

Autoren: Florian Hennig, Franziska Gebhard

Anforderungen und Perspektiven auf dem Weg zu einem künftigen Registerzensus

Die Anforderungen an Zensus und Bevölkerungsstatistik unterliegen aktuell einem starken Wandel. Inzwischen werden Ergebnisse von den Nutzerinnen und Nutzern häufiger, aktueller und geokodiert gefordert. Diese sich abzeichnenden Anforderungen können das Modell des Zensus 2021 und die darauf aufbauende Bevölkerungsfortschreibung perspektivisch nicht mehr erfüllen. Daher haben schon heute die Überlegungen für die Zeit nach der Zensusrunde 2021 begonnen. Der vorliegende Beitrag stellt die Anforderungen an ein künftiges Zensusmodell vor und skizziert die
Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten auf dem Weg zu einem künftigen Registerzensus.

Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", Sonderheft Zensus 2021

Autoren: Thomas Körner, Anja Krause, Kathrin Ramsauer

NKR-Gutachten 2017 "Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren"

Diese Publikation des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) steht Ihnen über die Website des NKR zum Download zur Verfügung (siehe Pressemitteilung des NKR vom 6. Oktober 2017).

NKR-Jahresbericht 2023 "Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen."

Der Jahresbericht 2023 des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) "Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen." steht Ihnen über die Website des NKR zum Download zur Verfügung.

Digitalstrategie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Digitales Deutschland - Souverän. Sicher. Bürgerzentriert. Digitalpolitische Ziele und Maßnahmen bis 2025 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie seine Geschäftsbereichsbehörden decken ein breites Spektrum an Aufgaben ab. Einen wichtigen Bereich bildet die Digitalisierung von Staat und Verwaltung unter Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit. Das BMI folgt dem klaren Leitmotiv, dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in erster Linie den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen dient und zugleich die Leistungsfähigkeit des Staates stärken soll. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass unsere Werte auch im digitalen Raum gelten und gelebt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem traditionellen, einem registergestützten und einem registerbasierten Zensus?

Beim traditionellen Zensus handelt es sich um eine Vollerhebung statistischer Bevölkerungsdaten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Auskunft verpflichtet. 1987 wurde im früheren Bundesgebiet die letzte traditionelle Volkszählung durchgeführt.

Für den Zensus 2022 kam – wie für den Zensus 2011 – ein registergestütztes Verfahren zum Einsatz. Es liefert verlässliche Ergebnisse für ganz Deutschland, obwohl nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger Auskunft geben mussten. Diese Entlastung war möglich, weil die meisten Daten bereits in Registern vorlagen. Zusätzliche Befragungen fanden nur noch in begrenztem Umfang statt, zum Beispiel um fehlende Daten zu erheben oder Ungenauigkeiten zu bereinigen.

Mit einem registerbasierten Verfahren werden die Ergebnisse des Zensus aus vorhandenen Datenquellen gewonnen. Informationen, die Bürgerinnen und Bürger bereits der Verwaltung geliefert haben, müssen nicht erneut erfragt werden (Once-Only-Prinzip). Grundlegende Voraussetzung ist, Register für die Statistik unter Einhaltung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu erschließen oder neu aufzubauen.

Wie wird der Zensus in anderen europäischen Staaten durchgeführt?

12 der insgesamt 31 Staaten des Europäischen Statistischen Systems (ESS) setzten in der Zensusrunde 2015-2024 bereits auf ein registerbasiertes Verfahren ohne Durchführung zusätzlicher Befragungen. Dazu zählen Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland, die Niederlande, Lettland und Spanien. 12 Staaten, darunter Deutschland, wandten ein kombiniertes Verfahren an, das neben Registern auch Daten aus zusätzlichen Befragungen nutzte. Das traditionelle Verfahren mit Vollerhebung fand sich nur noch in sechs Staaten. In Frankreich wurde ein rollierender Zensus durchgeführt, bei dem über fünf Jahre hinweg jeweils ein Fünftel der Bevölkerung befragt wird.

Der Trend hin zu einem registerbasierten Verfahren hat sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. Die Anforderungen der Europäischen Union, ausgewählte Ergebnisse des Zensus auch unterjährig zu liefern, lassen sich mit diesem Modell am besten erfüllen.

Wie wird eine sichere Datenübermittlung zwischen den Behörden gewährleistet?

Die Daten der Verwaltungsregister werden über vorhandene und bewährte Strukturen übermittelt. Es gibt umfangreiche Sicherungsmaßnahmen, damit sie nicht unrechtmäßig zusammengeführt werden. Unberechtigte Zugriffe werden durch die Einbindung dritter Stellen und mehrfache Verschlüsselung vermieden ("4-Corner-Modell").

Wie die Daten übermittelt werden, wird mit jeder registerführenden Stelle gesondert festgelegt. Dabei wird eine Transportverschlüsselung sichergestellt. Langfristig soll die Übermittlung über den gemeinsamen Dateneingang der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfolgen.

Wie können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, welche Daten über sie für den künftigen Zensus gespeichert und verarbeitet werden?

Damit Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können, brauchen sie Informationen darüber, welche Daten zur eigenen Person in der Verwaltung vorliegen und wann sie zu welchem Zweck abgefragt wurden. Transparenz wird das sogenannte "Datenschutzcockpit" schaffen, das die Freie Hansestadt Bremen, beauftragt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), nach dem Registermodernisierungsgesetz entwickelt. Durch diese digitale Kontrollmöglichkeit können sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig einen Überblick verschaffen, was mit ihren Daten passiert.

Methoden

Bis zur Umsetzung des Registerzensus wollen wir Sie mit umfassenden Informationen über Methoden, Rechtsgrundlagen, Datenschutz und Informationssicherheit auf dem Laufenden halten.

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