Bevölkerungsvorausberechnung Pflegekräftevorausberechnung

Vorbemerkung

Die steigende Zahl an Pflegebedürftigen und deren Versorgung ist eine Herausforderung, vor der der Pflegearbeitsmarkt aktuell steht. Gleichzeitig wird die Generation der Babyboomer in den nächsten zehn Jahren verstärkt das Renteneintrittsalter erreichen und hinterlässt eine Lücke am Arbeitsmarkt, erhöht aber auch in Zukunft die Zahl der potenziell Pflegebedürftigen. Der demografische Wandel wirkt somit im Bereich der Pflege sowohl beim Angebot an Arbeitskräften als auch beim Versorgungsbedarf.

Welche Auswirkungen hat dies auf den Pflegearbeitsmarkt? Mithilfe dieser Vorausberechnung soll die künftige Entwicklung der Zahl der Pflegekräfte eingeschätzt und mit der möglichen Entwicklung des Bedarfs an Pflegekräften verglichen werden. Die Vorausberechnung der Pflegekräfte beginnt mit dem Jahr 2024 und reicht bis ins Jahr 2049. Sie beruht auf der 15. koordinierten Bevölkerungs­vorausberechnung.

Für die Betrachtung der beruflichen Pflege beziehungsweise der Pflegebranche berücksichtigt die Vorausberechnung stationäre und ambulante Einrichtungen. Die Abgrenzung erfolgt über die im Mikrozensus abgebildeten Wirtschaftszweige. Diese erfassen Krankenhäuser (einschließlich Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen), Pflege-, Alten- und Behindertenheime sowie (ambulante) Pflege- und Betreuungsdienste (Originalbezeichnung des Wirtschaftszweigs: Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter).

Die Vorausberechnung gliedert sich in drei Teile: im Mittelpunkt steht die Vorausberechnung der Zahl der Pflegekräfte. Hier wurden basierend auf verschiedenen Annahmen zwei Varianten als potenzielle Szenarien des Pflegekräfteangebots berechnet. Um die Nachfrage nach Pflegekräften zu schätzen, wurden die Daten der Vorausberechnung der Pflegebedürftigen bis 2070 verwendet sowie eine Vorausberechnung der Krankenhausfälle vorgenommen. Dadurch werden auch auf der Nachfrageseite die wichtigsten Sektoren abgebildet. Eine Engpassbetrachtung führt die Ergebnisse zu Angebot und Nachfrage zusammen und bildet die Grundlage für die Diskussion potenzieller Maßnahmen.

Das Angebot an Pflegekräften

Mit Blick auf die Vorausberechnung der Pflegekräfte wurden zwei Varianten berechnet, die jeweils einen unterschiedlichen Fokus auf demografische und gesellschaftliche Veränderungen legen und unterschiedliche Entwicklungen skizzieren. Beide Varianten basieren auf der Annahme einer moderaten Bevölkerungsentwicklung (Variante 2 der 15. koordinierten Bevölkerungs­vorausberechnung).

Vier Berufsgruppen sind maßgeblich für die Pflegetätigkeit: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Altenpflege sowie Altenpflegehilfe. Während es sich bei der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege um dreijährige Ausbildungen handelt, können die Hilfsberufe in der Regel innerhalb eines Jahres erlernt werden. Die Vorausberechnung erfasst die Beschäftigten, die in diesen Berufen tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine entsprechende spezifische Ausbildung in den Pflegeberufen absolviert haben.

Status quo-Variante

Der Status quo-Variante liegen konstante Erwerbstätigenquoten in der Pflege nach Alter und Geschlecht zugrunde. Sie stellt im Wesentlichen den Einfluss der demografischen Entwicklung auf den Pflegearbeitsmarkt dar. Im Detail sinken die Zahlen laut Status quo-Variante bereits bis 2034 um 9 % auf 1,48 Millionen Pflegekräfte. Somit findet die stärkste Abnahme um rund 140 000 Pflegekräfte bereits bis 2034 statt. Hier wirken hauptsächlich die Renteneintritte der Babyboomer-Generation. Zwischen 2034 und 2049 nimmt die Zahl der Pflegekräfte dann nur noch um rund 20 000 Pflegekräfte ab. Insgesamt zeigt die Status quo-Variante demnach in den nächsten zehn Jahren eine klare Abnahme, die bis zum Ende des Beobachtungszeitraums 2049 in eine Stagnation auf einem niedrigeren Niveau übergeht. Die Zahl der weiblichen Pflegekräfte sinkt dabei im Zeitverlauf relativ betrachtet etwas stärker, da in der Babyboomer-Generation das Übergewicht weiblicher Pflegekräfte noch deutlich ausgeprägter ist als in jüngeren Jahrgängen.

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Trend-Variante

Die Trend-Variante fokussiert neben der demografischen Entwicklung die Verhaltensänderungen beim Aufnehmen und Beenden eines Pflegeberufs. Betrachtet werden zwei Zeiträume (2012 bis 2014 und 2017 bis 2019). Die Veränderungen zwischen diesen beiden Zeiträumen werden als Grundlage für die künftige Entwicklung festgelegt. Dadurch fließen die Ein- beziehungsweise Austritte einzelner Alterskohorten beziehungsweise Generationen an Pflegekräften in den und aus dem Pflegearbeitsmarkt in die Berechnung mit ein. Durch den Rückgriff auf zwei Betrachtungszeiträume wird neben individuellem Verhalten auch die positive Entwicklung im Zeitraum 2012 bis 2019 und die so gestiegenen Erwerbstätigenquoten am (Pflege-)Arbeitsmarkt fortgeschrieben. Basierend auf dieser Entwicklung steigt die Zahl der Pflegekräfte bis 2034 auf 1,74 Millionen (+ 7 %) und in der langfristigen Perspektive bis 2049 auf 1,87 Millionen (+ 15 %). Insgesamt ist entsprechend der Trend-Variante bis 2034 ein Zuwachs von rund 120 000 Pflegekräften zu erwarten, bis ins Jahr 2049 sind es rund 250 000 zusätzliche Pflegekräfte. Ein Anstieg zeigt sich bei beiden Geschlechtern. Während die absolute Zahl männlicher Pflegekräfte zwar weiterhin deutlich niedriger bleibt als die der weiblichen Pflegekräfte, nimmt der Anteil männlicher Pflegekräfte nach diesem Modell von 16 % im Jahr 2019 auf 20 % im Jahr 2049 um vier Prozentpunkte zu.

Beide Varianten der Pflegekräftevorausberechnung zeigen unterschiedliche Aspekte auf, die für die Betrachtung des Pflegearbeitsmarkts in den nächsten Jahrzehnten von großer Bedeutung sind. Die Status quo-Variante zeigt den Einfluss der angenommenen Bevölkerungsentwicklung auf die künftige Zahl der Pflegekräfte, während die Trend-Variante die Potenziale für eine günstigere Entwicklung der Zahl der Pflegekräfte verdeutlicht.

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Altersstruktur der Pflegekräfte in der Trend-Variante

Die Darstellung der Altersstruktur der Pflegekräfte in der Trend-Variante in Alterspyramiden zeigt große Unterschiede in der Altersstruktur der Frauen und der Männer, die einen Pflegeberuf ausüben. So sind bei den männlichen Pflegekräften die älteren Altersgruppen im Jahr 2019 eher gering besetzt. Bei den weiblichen Pflegekräften zeigt sich ein anderes Bild. Hier spiegelt sich die allgemeine demografische Entwicklung deutlicher wider: Im Jahr 2019 ist die Generation der Babyboomer in den Altersgruppen 50 bis 54 und 55 bis 59 Jahren klar erkennbar. Diese Jahrgänge sind mit 197 000 beziehungsweise 187 000 Personen stärker besetzt als die der jüngeren Altersgruppen. Auch wenn die jüngeren Altersgruppen ebenfalls leichte Zuwächse zu verzeichnen haben, zeigt sich im Zeitverlauf bis 2049, dass bei den Frauen die älteren Altersgruppen weiterhin den Großteil des Pflegepersonals stellen. Bei den männlichen Pflegekräften nimmt im Zeitverlauf die Gesamtzahl um 30 % zu. Insbesondere in den jüngeren Altersgruppen steigt zwischen 2019 und 2049 die Zahl der männlichen Pflegekräfte. Während 2019 beispielsweise bei den 35- bis 39-Jährigen rund 28 000 Pflegekräfte männlich waren, wird es 2034 voraussichtlich bereits 46 000 männliche Pflegekräfte dieses Alters geben.

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Nachfrage nach Pflegekräften

Die Zahl der Pflegebedürftigen und Krankenhausfälle bestimmt maßgeblich die künftige Nachfrage nach Pflegekräften. Die Vorausberechnung der Pflegebedürftigen reicht bis ins Jahr 2070 und zeigt langfristig ein starkes Wachstum. Im Jahr 2019 versorgten ambulante Dienste und vollstationäre Pflegeheime 1,80 Millionen Menschen. Bis 2049 steigt die Gesamtzahl der so versorgten Pflegebedürftigen voraussichtlich auf 2,74 Millionen (+ 52 %). Nach dieser Wachstumsphase pendeln sich die Zahlen ab den 2050er-Jahren bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums 2070 auf diesem Hochplateau ein.

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Die Zahl der Krankenhausfälle wird ebenfalls steigen, jedoch nicht im gleichen relativen Ausmaß wie die Zahl der Pflegebedürftigen. Hier ist mit 2,69 Millionen zusätzlichen Krankenhausfällen bis zum Jahr 2049 zu rechnen. Bei einer Gesamtzahl von 22,55 Millionen Krankenhausfällen im Jahr 2049 entspricht dies einem Zuwachs von 14 % im Vergleich zum Ausgangsjahr 2019 (19,86 Millionen). Anschließend pendeln sich die Zahlen ebenfalls auf diesem höheren Niveau ein.

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Aus den vorausberechneten Zahlen der Pflegebedürftigen und Krankenhausfälle wurde der künftige Bedarf an Pflegekräften abgeleitet. Betrachtet wurden die für die Vorausberechnung berücksichtigten Einrichtungsarten beziehungsweise Wirtschaftszweige. Die Veränderungsraten der in vollstationären Einrichtungen und über ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen sowie der Krankenhausfälle wurden stellvertretend für die Entwicklung aller über die zugehörigen Wirtschaftszweige abgebildeten Einrichtungen angenommen. Dieses Wachstum der Nachfrageseite wird zur Hochrechnung des Bedarfs an Pflegekräften in den jeweiligen Wirtschaftszweigen herangezogen. Mögliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen, die eine geänderte Pflegekräfte-Patienten-Relation zur Folge hätten oder andere mögliche Einflussfaktoren berücksichtigt die Berechnung an dieser Stelle nicht.

Der Bedarf an Pflegekräften steigt nach dieser Schätzung im Vorausberechnungszeitraum um ein Drittel (+ 33 %): von 1,62 Millionen Pflegekräften im Jahr 2019 auf 2,15 Millionen Pflegekräfte im Jahr 2049. Die Entwicklung des Bedarfs unterscheidet sich zwischen den verschiedenen Einrichtungsarten stark. Aufgrund des stärkeren Wachstums an Pflegebedürftigen im Vergleich zu den Krankenhausfällen entsteht bei den (ambulanten) Pflege- und Betreuungsdiensten sowie in den Pflege-, Alten- und Behindertenheimen ein größerer Mehrbedarf an Pflegepersonal als in den Krankenhäusern. Im Detail erhöht sich die Zahl der benötigten Pflegekräfte in den (ambulanten) Pflege- und Betreuungsdiensten bis 2049 um etwa zwei Drittel (+ 60 %). Verglichen mit 2019 sind rund 180 000 Pflegekräfte mehr erforderlich. In den Pflege-, Alten- und Behindertenheimen sind es bis 2049 rund 240 000 Pflegekräfte mehr (+ 39 %). Nach absoluten Zahlen steigt also in diesen Einrichtungen der Bedarf am meisten. Krankenhäuser benötigen bis 2049 voraussichtlich rund 100 000 Pflegekräfte mehr, das entspricht einem Anstieg von 14 %.

Diese Bedarfsentwicklung hat auch zur Folge, dass sich das Größenverhältnis zwischen den Einrichtungen verschiebt. Im Jahr 2019 waren 44 % der Pflegekräfte in Krankenhäusern tätig, im Vergleich zu 38 % in Pflege-, Alten- und Behindertenheimen und 19 % in den (ambulanten) Pflege- und Betreuungsdiensten. Bis 2049 verringert sich der Anteil in den Krankenhäusern auf 38 % während er in den Heimen auf 40 % ansteigt. In (ambulanten) Pflege- und Betreuungsdiensten sind dann 22 % der Pflegekräfte tätig.

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Engpassbetrachtung

Der Pflegeberuf ist bereits seit mehreren Jahren auch im öffentlichen Diskurs als sogenannter Engpassberuf bekannt und wird entsprechend von der Bundesagentur für Arbeit gelistet. Deren jährliche Bewertung erfolgt dabei nach verschiedenen Indikatoren, beispielsweise der Vakanzzeit von ausgeschriebenen Stellen oder der Entwicklung der Entgelte.

Demografische Entwicklungen haben auf den Pflegearbeitsmarkt sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite einen starken Einfluss. So erreichen die geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden drei Jahrzehnten die Altersgrenze von 80 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, von Pflegebedürftigkeit betroffen zu sein, liegt in der Altersgruppe 80 bis 84 Jahre bereits bei 25 % bei den Männern und 35 % bei den Frauen. Ab dem Alter von 90 Jahren sind dann sogar 70 % der Männer und 86 % der Frauen pflegebedürftig. Diese Entwicklung treibt den Bedarf an Pflegekräften entsprechend in die Höhe. Doch auch auf der Angebotsseite wirkt die demografische Entwicklung fort. So ist es ebendiese Generation der Babyboomer, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren den Arbeitsmarkt verlassen wird, während aus den jüngeren Jahrgängen weniger Menschen für den Arbeitsmarkt verfügbar sind.

Die Vorausberechnung bietet die Grundlage, den möglichen Engpass am Pflegearbeitsmarkt mit Blick auf die Zukunft zu quantifizieren. Die Gegenüberstellung der vorausberechneten Bedarfe und des vorausberechneten Angebots an Pflegekräften zeigt, dass der künftige Bedarf deutlich höher ausfallen wird als die zu erwartende Zahl an Pflegekräften. Der Engpass auf dem Pflegearbeitsmarkt fällt bei der Trend-Variante deutlich kleiner aus als bei der Status quo-Variante. Aber auch laut Trend-Variante werden in zehn Jahren bereits rund 90 000 Pflegekräfte fehlen. Bis zum Jahr 2049 könnte sich die Zahl der fehlenden Pflegekräfte auf 280 000 fast verdreifachen. Im Zeitverlauf würden somit knapp ein Fünftel mehr Pflegekräfte benötigt als im Jahr 2019 tätig waren. Setzen sich die in der Trend-Variante zugrunde gelegten positiven Entwicklungen jedoch nicht fort, so geht die Schere zwischen verfügbaren und benötigten Pflegekräften noch weiter auseinander: Bereits in zehn Jahren entstünde so eine Lücke von rechnerisch rund 350 000 Pflegekräften. Bis 2049 würden dann laut Status quo-Variante mit rund 690 000 Pflegekräften mehr als ein Drittel der 2019 tätigen Pflegekräfte zusätzlich benötigt werden.

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Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass alleine durch die demografische Entwicklung künftig mehr Menschen zu pflegen und zu versorgen sind und somit - auf einem rückläufigen Arbeitsmarkt - mehr Pflegekräfte benötigt werden, als dies zum aktuellen Zeitpunkt der Fall ist.

Die Engpassbetrachtung unterstreicht, wie wichtig die Fortsetzung des positiven Trends zur Aufnahme von pflegerischen Berufen ist, um den demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Denn letztere haben am Pflegearbeitsmarkt sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite einen starken Einfluss.

Diskutierte Maßnahmen

Wie kann es gelingen, den oben genannten positiven Trend zu stützen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen, beziehungsweise mehr Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen? Dieser Frage gehen bereits verschiedene politische Akteure nach. Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) beispielsweise wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium für Gesundheit initiiert und bezieht die Länder und einschlägige Spitzenverbände ein. Ein zentrales Ziel der Aktion ist eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte. So liegt beispielsweise das Durchschnittsgehalt für Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Jahr 2022 unter dem durchschnittlichen Einkommen abhängig Beschäftigter in Deutschland.

Auch bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind Ziel der KAP. Die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen ist ebenfalls eines der Ziele, der seit dem Jahr 2020 neu aufgestellten Ausbildung zur Pflegefachkraft. Diese fasst die ehemaligen Ausbildungsberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einem gemeinsamen Abschluss zur Pflegefachkraft zusammen. Dadurch soll auch die Flexibilität zwischen den einzelnen Berufsfeldern erhöht werden. Allerdings zeigen die jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2022, dass weniger Menschen eine Pflegeausbildung begonnen haben als in den Vorjahren.

Daneben kann auch die Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte dazu beitragen, den Engpass in den Pflegeberufen zu verringern. Gerade am Pflegearbeitsmarkt ist der Aspekt der Zuwanderung von überdurchschnittlicher Bedeutung. Dort ist der Anteil an Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte nach den Ergebnissen des Mikrozensus bereits im Jahr 2019 höher als in anderen Berufen (21 % gegenüber 19 %). Dies trifft besonders auf die Hilfsberufe zu (Gesundheits- und Krankenpflegehilfe 25 % und Altenpflegehilfe 33 %).

Die Aktivierung von Personen mit Pflegeausbildung, die aktuell nicht erwerbstätig sind, kann ein weiterer Baustein sein. Im Jahr 2019 waren dies laut Mikrozensus gut 20 000 Erwerbslose mit Pflegeausbildung. Sie müssten in eine Beschäftigung vermittelt werden, wogegen allerdings unterschiedliche Gründe, wie räumliche Distanz, die genaue qualifikatorische Passung oder unterschiedliche Vorstellungen in den Beschäftigungsbedingungen stehen können. Außerdem gab es im Jahr 2019 rund 430 000 Nichterwerbspersonen mit einer entsprechenden Pflegeausbildung. Nichterwerbspersonen weisen dabei eine unterschiedliche Arbeitsmarktnähe auf. Diese wird nicht nur durch die Erwerbsbereitschaft beeinflusst, die man zum Beispiel mit besseren Arbeitsbedingungen und besserer Entlohnung steigern könnte, sondern auch durch beispielsweise familiäre Verpflichtungen oder andere Hemmnisse.

Weiterhin gibt es Personen, die als Quereinsteigerinnen oder Quereinsteiger in der beruflichen Pflege tätig sind, also eine Ausbildung in einem anderen Bereich haben. Dies waren entsprechend den Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2019 rund ein Fünftel (21 %) der Pflegekräfte, in den Hilfsberufen war die Quote noch höher (34 % in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, 48 % in der Altenpflegehilfe). Beide Gruppen – nicht erwerbstätiges sowie fachfremdes Pflegepersonal – können für Aktivierungsmaßnahmen von Interesse sein.

Neben der reinen Erhöhung der Zahl an Pflegekräften ist eine weitere Stellschraube der Arbeitsumfang bereits tätiger Pflegekräfte. Denn die Teilzeit-Quote ist nach den Zahlen des Mikrozensus beim Pflegepersonal überdurchschnittlich hoch. Der Anteil an Personen, die in Teilzeit unter 30 Wochenarbeitsstunden tätig sind liegt beim Pflegepersonal rund 10 Prozentpunkte höher als in anderen Berufen (38 zu 27 %). Hier könnte sich die Veränderung gesellschaftlicher Strukturen positiv auswirken, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Gute Betreuungsmöglichkeiten für (Klein-)Kinder erhöhen die Arbeitszufriedenheit und ermöglichen eine frühere und umfangreichere Rückkehr von Eltern – insbesondere von Müttern – in den Beruf. Dieser Faktor ist bei diesem weiblich geprägten Berufsfeld von besonders großer Bedeutung.

Außerdem zeigt die Betrachtung der Geschlechterdimension bei den Männern noch große Potenziale. Wenn weiterhin mehr Männer in den Pflegeberuf einsteigen, könnte dies den Engpass verringern. Positiv verstärkt werden könnte dies auch dadurch, dass Männer häufiger in Vollzeit oder in einem vollzeitnahen Umfang tätig sind. So zeigen die Zahlen des Mikrozensus, dass im Jahr 2019 von den männlichen Pflegekräften rund 84 % mehr als 30 Wochenarbeitsstunden arbeiteten, im Vergleich zu 58 % der weiblichen Pflegekräfte.

Um die Relevanz des Arbeitsumfangs zu verdeutlichen, wurden ergänzend zu den Kopfzahlen der Pflegekräfte die Vollzeitäquivalente berechnet. Bei der Umrechnung in Vollzeitäquivalente werden die geleisteten Arbeitsstunden durch die in der Branche übliche durchschnittliche Zahl an Stunden bei einer Vollzeit-Tätigkeit geteilt. In den Pflegeberufen entspricht dies einem Wochenstundenumfang von durchschnittlich 39,1 Stunden. Die 1,62 Millionen tätigen Pflegekräfte 2019 entsprechen demnach 1,37 Millionen Vollzeitäquivalenten – eine Quote von 84 %. Überträgt man diese Quote auf den errechneten Bedarf des Jahres 2049 von 2,15 Millionen Pflegekräften, würden unter den oben genannten Annahmen zu einer unveränderten Pflegekräfte-Patienten-Relation rund 1,81 Millionen Vollzeitäquivalente benötigt. Diese Zahl stünde mit 1,87 Millionen in der Trend-Variante vorausberechneten Pflegekräften rein theoretisch zur Verfügung. Persönliche, arbeitsorganisatorische und regionale Hemmnisse, die oft nicht aus dem Weg zu räumen sind, stehen dieser rechnerischen Möglichkeit gegenüber. Eine möglichst vollzeitnahe Beschäftigung hätte also das Potenzial, den Engpass deutlich zu verringern.

Methodische Hinweise

Die Pflegekräftevorausberechnung 2024 kombiniert Annahmen über die künftige Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung der Erwerbstätigenquote in den Pflegeberufen. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten des Mikrozensus sowie der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik verbunden. Langfristige Vorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern "Wenn-Dann-Aussagen" und zeigen, wie sich die Eckwerte und Strukturen unter bestimmten Annahmen verändern würden. Der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt ist dabei immer schwerer vorhersehbar. Somit hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2049 Modellcharakter. Weitere Unsicherheiten bestehen durch die Komplexität des Modells.

Die hier verwendete Variante 2 der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung beruht auf den Annahmen zur mittelfristigen Rückkehr der Geburtenhäufigkeit und der Lebenserwartung auf die Entwicklungspfade vor der Corona-Pandemie. Zum Außenwanderungssaldo wurde angenommen, dass dieser vom sehr hohen Niveau des Jahres 2022 stufenweise auf 250 000 im Jahr 2033 sinkt und anschließend konstant bleibt.

Pflegekräfte

Die Zahl der Pflegekräfte wird nach erwerbsfähigem Alter (15 bis 69 Jahre) und Geschlecht getrennt ausgewiesen. Um insbesondere in den Rand-Altersgruppen verlässliche Aussagen treffen zu können, werden die Daten zu 5er-Altersgruppen zusammengefasst und fließen somit aggregiert in die Berechnungen ein. Für die Gruppe der männlichen Pflegekräfte im Alter zwischen 65 und 69 Jahren gilt trotzdem eine eingeschränkte Aussagekraft, da die Fallzahl hier immer noch relativ klein bleibt. Für die vorausberechneten Zahlen bedeutet dies auch, dass für die künftigen Jahre keine durchgehenden Zeitreihen vorliegen, sondern diese entsprechend dem aktuellen Rand (2019) jeweils für einen Zeitpunkt in 5, 10, 15 Jahren und so weiter vorliegen.

Die Vorausberechnung der Pflegekräfte enthält zwei Varianten. Die erste Status quo-Variante bildet im Wesentlichen die demografische Entwicklung der Pflegekräfte ab. Dazu werden die aktuellen Erwerbstätigenquoten, die sich aus der Querschnittsbetrachtung für Geschlecht und 5er-Altersgruppen getrennt ergeben, berechnet und für die Vorausberechnung konstant gehalten. Die zugrundeliegenden Mittelwert-Quoten wurden auf Basis der Daten des Mikrozensus für die Jahre 2017 bis 2019 gebildet. Der Stützzeitraum von drei Jahren wurde gewählt, um eventuelle Ausreißer eines Einzeljahres auszugleichen.

Daneben wurde eine weitere Variante berechnet, die die Verhaltenskomponente des Pflegepersonals fokussiert. Diese Trend-Variante wird mit einem sogenannten Kohorten-Ansatz berechnet – ein Modell, das zuerst von der OECD und der EU für die Vorausberechnung der Erwerbstätigenquote entwickelt und verwendet wurde. In der aktuellen Vorausberechnung wird das Modell auf die Entwicklung der Erwerbstätigenquoten in der Pflege angewendet. So erfolgt eine differenzierte Betrachtung der kohorten- beziehungsweise generationenspezifischen Merkmale. Dies ist beispielsweise mit Blick auf Veränderungen im Erwerbsverhalten von Frauen und Männern relevant. Im Zeitraum von 2012 bis 2019 ist eine Zunahme der Erwerbstätigkeit weiblicher Pflegekräfte in den Altersgruppen 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahre zu beobachten. Der Knick in der Erwerbsbiografie in dem Alter, in dem Frauen Kinder bekommen, ist also in den jüngeren Kohorten weniger stark ausgeprägt. Gleichzeitig gibt es eine stetige Zunahme männlicher Pflegekräfte in den letzten Jahren, die durch den Kohorten-Ansatz gut abgebildet wird. Durch die Berücksichtigung einzelner Alterskohorten sind auch Veränderungen in den Ausbildungszahlen der Pflegeberufe implizit berücksichtigt, genau wie Berufswechsel im Verlauf der Erwerbsbiografie. Auch die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters findet Berücksichtigung, da die seit 2012 zu beobachtenden späteren Austritte aus dem Arbeitsmarkt in den Daten enthalten sind. Diese Entwicklung wird im Modell fortgeschrieben.

Der Vorausberechnung der Pflegekräfte liegen Zahlen aus dem Mikrozensus bis zum Jahr 2019 zugrunde. Die Abgrenzung beschränkt sich auf beruflich Pflegende – ehrenamtliche Tätigkeiten in der Pflege oder pflegende Angehörige werden nicht gezählt. Ebenfalls nicht in die Betrachtung aufgenommen werden 24-Stunden-Haushaltshilfen, sogenannte Live-Ins, die bei pflegebedürftigen Personen im Haushalt leben. Die Abgrenzung von Pflegekräften erfolgt über die Klassifikation der Berufe 2010 sowie über die Wirtschaftszweige. Berücksichtigt werden die Berufe der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege (81301, 81302, 81313, 81323, 81382, 81383, 81393, 81394) sowie Altenpflege (82101, 82102, 82103, 82182, 82183, 82243). Dadurch werden alle Personen berücksichtigt, die einen Pflegeberuf ausüben und in einem pflegespezifischen Wirtschaftszweig tätig sind. Die relevanten Tätigkeitsbereiche setzen sich aus den Krankenhäusern (86.1), Pflegeheimen (87.1), Altenheimen, Alten- und Behindertenwohnheimen (87.3) sowie der Sozialen Betreuung älterer Menschen und Behinderter (88.1) zusammen. Während Pflegeleistungen an Pflegebedürftigen gesetzlich über die Leistungserbringung nach SGB XI definiert werden, sind in den für die Vorausberechnung relevanten Wirtschaftszweigen weitere Einrichtungen außerhalb der Leistungserbringung nach SGB XI enthalten, zum Beispiel Alten- und Behindertenheime. Auch die Krankenhäuser werden als weiterer Wirtschaftszweig berücksichtigt. Die Abgrenzung geht somit über die "engere" Definition der Pflegetätigkeit hinaus, wie sie beispielsweise die Gesundheitspersonalrechnung verwendet. Es ergibt sich dadurch eine größere Zahl an Pflegekräften als bei einer ausschließlichen Betrachtung der beruflichen Pflegetätigkeit in der Abgrenzung der Gesundheitspersonalrechnung. So zählt der Mikrozensus im Jahr 2019 rund 287 000 Pflegekräfte mehr als die Gesundheitspersonalrechnung.

Der Mikrozensus als Datengrundlage für die Vorausberechnung der Pflegekräfte ermöglicht eine Ausdifferenzierung der Pflegekräfte nach verschiedenen Merkmalen. So lassen sich sowohl direkt für die Vorausberechnung notwendige Aspekte wie Alters- und Geschlechterstruktur im Zeitreihenverlauf detailliert und in Einzelaltersjahren abbilden. Aber auch weitere Aspekte wie die Zahl von Pflegekräften in Ausbildung, der Arbeitsumfang, die Staatsangehörigkeit und Einwanderungsgeschichte von Pflegekräften oder auch die frühere Erwerbstätigkeit als Pflegekraft von Rentnerinnen und Rentnern können einfach dargestellt werden. So können für die Vorausberechnung notwendige Annahmen aus den Daten abgeleitet und getroffen werden. Gleichzeitig bietet der Mikrozensus Spielraum für künftige Sonderauswertungen zu diesem Thema.

Seit 2020 hat die Corona-Pandemie einen großen Einfluss auf das Gesundheitswesen, sodass insbesondere die Statistiken zu den Krankenhäusern teils stark vom Trend der Vorjahre abweichen. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der starken Abweichung um einen vorübergehenden Effekt handelt. Zum Zeitpunkt der Vorausberechnung im Jahr 2023 liegen jedoch noch keine Daten vor, die einen zuverlässigen Post-Corona-Trend abbilden. Zusätzlich erschwert eine methodische Umstellung des Mikrozensus zum Jahr 2020 die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. Für die Vorausberechnung sind jedoch Zeitreihen maßgeblich, die keine methodisch bedingten Brüche aufweisen. Um diese vorübergehenden Einflüsse für die langfristige Perspektive auszuschließen werden die Jahre ab 2020 aus der Berechnung ausgeklammert und das Jahr 2019 als aktueller Rand verwendet.

Pflegebedürftige

Die Vorausberechnung der Pflegebedürftigen erfolgt auf Basis der Pflegestatistik. Die Grundlage der Berechnung sind Pflegebedürftige, die in Heimen vollstationär versorgt werden, also vollstationäre Dauer-/Kurzzeitpflege in nach SGB XI zugelassenen Pflegeheimen erhalten. Eine weitere für die Vorausberechnung relevante Größe sind die Pflegebedürftigen, die von einem nach SGB XI zugelassenen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Zur Vorausberechnung der Pflegebedürftigen werden die bereits vorliegenden Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verwendet und zwar die Modellvariante "weitere Einführungseffekte des Pflegebedürftigkeitsbegriffs". Sie beachtet die Besonderheit, dass seit 2017 im Zuge der Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu beobachten ist, welcher über der demografischen Erwartung liegt. Deshalb wird ein Modell angewendet, das befristet steigende Pflegequoten annimmt. Es liegt die Annahme zugrunde, dass die Effekte des neu eingeführten Pflegebedürftigkeitsbegriffs bis 2027 allmählich auslaufen. Rechnerisch wird bis 2027 ein relativ gleichbleibender Dämpfungseffekt genutzt, der mit einer Verringerung der Pflegequotentrends um 33 % pro Jahr festgesetzt wird. Ab 2027 werden die Pflegequoten nach Alter und Geschlecht dann als konstant bis 2070 angenommen. Die Grundüberlegungen des Modells beruhen auch auf Untersuchungen der Universität Bremen im Rahmen des Barmer Pflegereports 2021.

Krankenhausfälle

Zur Zählung und Vorausberechnung der Krankenhausfälle wird die Krankenhausstatistik herangezogen. Dabei wird ein Krankenhausfall als Behandlungsfall in einem deutschen Krankenhaus definiert. Die Zahl der Krankenhausfälle beinhaltet dabei alle entlassenen Patientinnen und Patienten, also auch Stunden- und Sterbefälle. Für die Vorausberechnung der Krankenhausfälle wurden konstante Quoten angenommen und für jede Altersgruppe und nach Geschlecht getrennt berechnet. Die Quoten wurden aus dem Mittelwert der Jahre 2015 bis 2019 berechnet. Der relativ lange Stützzeitraum von fünf Jahren wurde aufgrund des langen Zeitraums der Vorausberechnung bis 2070 so gewählt.

Die Annahme konstanter Quoten nach Alter und Geschlecht bei den Krankenhausfällen - und den Pflegebedürftigen ab 2027 - geht davon aus, dass die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Zulassungsmethoden unverändert bleiben. Gleiches gilt für die Einflüsse von Lebenserwartung, Medizin und Medizin-Technik, Diagnose-, Therapie- und Rehamöglichkeiten sowie auch die gesellschaftlichen Anreiz- und die individuellen Entscheidungsstrukturen.

Bedarf an Pflegekräften

Um aus den vorausberechneten Zahlen der Pflegebedürftigen und Krankenhausfälle eine Zahl an künftig benötigten Pflegekräften abzuleiten, wurde eine nach Einrichtungsarten beziehungsweise Wirtschaftszweigen gewichtete Berechnung vorgenommen. Dazu wurde die Entwicklung der in vollstationären Einrichtungen und durch ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen und der Krankenhausfälle herangezogen und als größte Gruppe stellvertretend für alle in dem zugehörigen Wirtschaftszweig abgebildeten Einrichtungen angenommen. Die Zahl der benötigten Pflegekräfte nach Einrichtungsarten beziehungsweise Wirtschaftszweigen wurde dann entsprechend der Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen oder Krankenhausfälle geschätzt. So wurde die Entwicklung der Krankenhausfälle als stellvertretend für die Entwicklung des Personalbedarfs im Wirtschaftszweig Krankenhäuser angenommen. Die Veränderungsraten der Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen wurde als Grundlage für die Hochrechnung des Bedarfs an Pflegekräften in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, die der durch ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen als Grundlage für die Entwicklung des Personalbedarfs in (ambulanten) Pflege- und Betreuungsdiensten für ältere und behinderte Menschen herangezogen. Dabei wird eine konstante Pflegekräfte-Patienten-Relation angenommen. Mögliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen der Pflege oder andere in der Zukunft liegende Einflussfaktoren werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt.